Wer unberechtigt auf einem Privatgrundstück parkt, darf vom Besitzer abgeschleppt werden und muss auch die Kosten dafür zahlen.
Das gilt sogar für leere Supermarktplätze, entschied der Bundesgerichtshof
Hintergrund ist das Prinzip der Selbsthilfe zur Durchsetzung privaten Rechts-geregelt in Paragraf 229 des Bürgerlichen Gesetzbuches AZ:Bundesgerichtshof V ZR 144/08